Art. 1 des Gesetzes 56 vom 18.02.1989 definiert das Berufsbild des Psychologen, dem die Durchführung von Testungen zur Einschätzung und Intervention im Rahmen von Prävention, Diagnose, Befähigung und Rehabilitation bzw. Unterstützung im psychologischen Bereich für Einzelpersonen, Gruppen, soziale Einrichtungen und Gemeinschaften obliegt. Darüber hinaus befassen sind Psychologen mit wissenschaftlicher Forschung, der Durchführung von Experimenten und Bildung im psychologischen Bereich.
Psychologen weisen einen universitären Abschluss in Psychologie auf, sie absolvieren ein einjähriges Praktikum bei einer anerkannten Einrichtung und müssen die Staatsprüfung erfolgreich bestanden und in der Berufskammer eingeschrieben sein. Psychologen dürfen keine Medikamente verschreiben und/oder verabreichen (ausschließlicher Einsatzbereich des Psychiaters)
Psychotherapeuten sind regulär in die Berufskammer eingeschriebene Psychologen, die eine vierjährige postgraduale Spezialisierung absolviert haben, die vom italienischen Bildungsministeriums MIUR (Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca) anerkannt und genehmigt wurde. Auch Psychiater (und damit Ärzte) können Psychotherapeuten sein.
Das Berufsbild und die Tätigkeit des Psychologen sind in Italien durch diverse rechtliche Bestimmungen geregelt: